Atteste und Gutachten

Wir verfügen über zusätzliche Qualifikationen im Bereich des berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungswesens, der Betreuungsverfahren und der forensischen, d. h. strafrechtlich relevanten Psychiatrie.

Atteste und Gutachten erstellen wir auf Wunsch oder Anforderung.

Ein Wort zu den Kosten

Da Atteste in der Regel keine medizinische Notwendigkeit darstellen, werden deren Kosten üblicherweise auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch Gutachten, die auf eigenen Wunsch erstellt werden, sind als Selbstzahlerleistung zu übernehmen.

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